Vermietungen

Das Hochheimer Weinbaumuseum bietet mit seinen atmosphärischen Kellergewölben einen außergewöhnlichen und reizvollen Rahmen für besondere Anlässe wie Feierlichkeiten, Trauungen, Empfänge, Präsentationen oder Lesungen. 

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Gut zu wissen

  •  Kosten
    Private oder gewerbliche Nutzung pro Tag300,00 Euro
    Private oder gewerbliche Nutzung unter fünf Stunden180,00 Euro
    Nutzung durch Vereine pro Tag100,00 Euro
    Nutzung durch Vereine unter fünf Stunden 60,00 Euro
    Nutzung für eine standesamtliche Trauung120,00 Euro
    Nutzung der Küche150,00 Euro
    Nutzung der Küche für Vereine60,00 Euro
    Eine Kautions-/Sicherheitsleistung von 300,00 Euro - ist spätestens vier Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung zu leisten.
    • Es stehen drei zusammenhängende Räume und ein 2-Zonen-Weinkühlschrank bei Anmietung der Museumsräume zur Verfügung. Eine Küche mit Spülmaschine, Kompaktbackofen/Mikrowelle, Spüle, Kühlschrank und 2-Zonen-Weinkühlschrank kann zusätzlich angemietet werden.
    • 50 Stühle und 6 Tische sind bei der Anmietung inbegriffen.
    • Gläser, Besteck und Geschirr für 50 Personen sind bei Anmietung der Küche mitinbegriffen.
  • Das Weinbaumuseum kann gerne zu den regulären Öffnungszeiten Freitag von 17:00 bis 19:00 Uhr und Sonntag von 15:00 bis 17:00 Uhr. Bitte informieren Sie unsere Mitarbeiter an der Kasse, dass Sie das Museum gerne wegen einer Vermietung besichtigen möchten.

    • Außenflächen können auf Anfrage für nichtkommerzielle Zwecke genutzt werden, sofern Parkplätze und Rettungswege frei bleiben.
    • Eine maximale Besucheranzahl von 100 Personen zeitgleich ist nicht zu überschreiten.
    • Aufgrund der Kellergewölbe gibt es im gesamten Museum kein Mobilfunkempfang.
    • Ein Warmhalten der Speisen kann lediglich mit Brennpasten oder Induktionsplatten erfolgen. Kochen ist in den Museumsräumen und der Museumsküche verboten.
    • Bei Eigenaufbau der Bestuhlung muss sich aus Brandschutzgründen an die ausgehängten Bestuhlungspläne gehalten werden.
    • Die Verwendung von Kerzen und ähnlichen Lichtquellen als Tischdekoration ist zulässig sofern entsprechende Sicherheitsvorkehrungen (feststehend, gegen Umfallen gesichert, Aufstellung in Sand oder Wasser, ausreichend Abstand zu brennbaren Materialien) getroffen werden.
    • Es ist untersagt Ausstellungsobjekte umzustellen.
  • Bitte wenden Sie sich zuerst an das Hochheimer Standesamt um mögliche Termine abzuklären. 

  • Wenn Sie sich über eine Anmietung informieren oder eine Buchung vornehmen wollen, melden Sie sich bitte im Kulturbüro bei Isabel Bootz, bevorzugt unter isabel.bootz@hochheim.de. Frau Bootz ist außerdem in der Regel Dienstag- bis Freitagvormittag unter der 06146 / 900 141 im Kulturbüro zu erreichen.